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Beiträge

Kindergartenbeiträge

ab vollendeten 3. Lebensjahr in einer Kindergartengruppe.
Der Freistaat Bayern bezuschusst seit April 2019 Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100,00 € pro Monat (ab dem 3. Lebensjahr des Kindes)

BuchungszeitGrundbeitragBeitrag mit Spielgeld (7,50 Euro) Brotzeit und Getränke (40 Euro)
4-5 Stunden
176,00 Euro

223,50 Euro

5-6 Stunden
189,00 Euro

236,50 Euro

6-7 Stunden
205,00 Euro

252,50 Euro

7-8 Stunden
219,00 Euro

266,50 Euro

8-9 Stunden
236,00 Euro

283,50 Euro

9 Stunden
255,00 Euro

302,50 Euro

Zusätzlich bei Bedarf Mittagessen:

  • 1x die Woche 15€ pro Monat
  • 2x die Woche 30€ pro Monat
  • 3x die Woche 45€ pro Monat
  • 4x die Woche 60€ pro Monat
  • 5x die Woche 75€ pro Monat

Kinderkrippe, für Kinder von 1-2 Jahren

BuchungszeitGrundbeitragBeitrag mit Spielgeld (7,50 Euro) Brotzeit und Getränke (30 Euro)
2-3 Stunden
193,00 Euro

230,50 Euro

3-4 Stunden
233,00 Euro

270,50 Euro

4-5 Stunden
253,00 Euro

290,50 Euro

5-6 Stunden
278,00 Euro

315,50 Euro

6-7 Stunden
303,00 Euro

340,50 Euro

7-8 Stunden
337,00 Euro

374,50 Euro

8-9 Stunden
377,00 Euro

414,50 Euro

9 Stunden
417,00 Euro

454,50 Euro

Zusätzlich Mittagessen:

  • 3x die Woche 45€ pro Monat
  • 4x die Woche 60€ pro Monat
  • 5x die Woche 75€ pro Monat

Kinderkrippe, für Kinder ab 3 Jahren

BuchungszeitGrundbeitragBeitrag mit Spielgeld (7,50 Euro) Brotzeit und Getränke (30 Euro)
4-5 Stunden
242,00 Euro

279,50 Euro

5-6 Stunden
268,00 Euro

305,50 Euro

6-7 Stunden
296,00 Euro

333,50 Euro

7-8 Stunden
332,00 Euro

369,50 Euro

8-9 Stunden
370,00 Euro

407,50 Euro

9 Stunden
410,00 Euro

447,50 Euro

Zusätzlich Mittagessen:

  • 5x die Woche 75€ pro Monat

Zuschuss zum Elternbeitrag

Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100,00 € pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Die 100,00 € Elternbeitragszuschuss werden von den Beträgen noch abgezogen.