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Beiträge

Kindergartenbeiträge

ab vollendeten 3. Lebensjahr in einer Kindergartengruppe.
Der Freistaat Bayern bezuschusst seit April 2019 Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100,00 € pro Monat (ab dem 3. Lebensjahr des Kindes)

BuchungszeitGrundbeitragBeitrag mit Spielgeld (7,50 Euro) und Brotzeit (40 Euro)
4-5 Stunden
161,00 Euro

208,50 Euro

5-6 Stunden
174,00 Euro

221,50 Euro

6-7 Stunden
190,00 Euro

237,50 Euro

7-8 Stunden
204,00 Euro

251,50 Euro

8-9 Stunden
221,00 Euro

268,50 Euro

9 Stunden
240,00 Euro

287,50 Euro

Zusätzlich bei Bedarf Mittagessen:

  • 1x die Woche 15€ pro Monat
  • 2x die Woche 30€ pro Monat
  • 3x die Woche 45€ pro Monat
  • 4x die Woche 60€ pro Monat
  • 5x die Woche 75€ pro Monat

Kinderkrippe, für Kinder von 1-2 Jahren

BuchungszeitGrundbeitragBeitrag mit Spielgeld (7,50 Euro) und Brotzeit und Getränke (30 Euro)
2-3 Stunden
178,00 Euro

215,50 Euro

3-4 Stunden
218,00 Euro

255,50 Euro

4-5 Stunden
238,00 Euro

275,50 Euro

5-6 Stunden
263,00 Euro

300,50 Euro

6-7 Stunden
288,00 Euro

325,50 Euro

7-8 Stunden
322,00 Euro

359,50 Euro

8-9 Stunden
362,00 Euro

399,50 Euro

9 Stunden
402,00 Euro

439,50 Euro

Zusätzlich Mittagessen:

  • 3x die Woche 45€ pro Monat
  • 4x die Woche 60€ pro Monat
  • 5x die Woche 75€ pro Monat

Kinderkrippe, für Kinder ab 3 Jahren

BuchungszeitGrundbeitragBeitrag mit Spielgeld (7,50 Euro) und Brotzeit und Getränke (30 Euro) und
4-5 Stunden
227,00 Euro

264,50 Euro

5-6 Stunden
253,00 Euro

290,50 Euro

6-7 Stunden
281,00 Euro

318,50 Euro

7-8 Stunden
317,00 Euro

354,50 Euro

8-9 Stunden
355,00 Euro

392,50 Euro

9 Stunden
395,00 Euro

432,50 Euro

Zusätzlich Mittagessen:

  • 5x die Woche 75€ pro Monat

Zuschuss zum Elternbeitrag

Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100,00 € pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Die 100,00 € Elternbeitragszuschuss werden von den Beträgen noch abgezogen.